Rechtstracker.at
Entscheidung 9 Ob 7/25g×

Entscheidung 9 Ob 7/25g

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

9Ob7/25g

Entscheidungsdatum

17.07.2025

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Ziegelbauer sowie die Hofrätin und Hofräte Dr. Hargassner, Mag. Korn, Dr. Stiefsohn und Mag. Böhm in der Rechtssache der gefährdeten Partei L*, vertreten durch Dr. Gottfried Forsthuber und Mag. Gottfried Forsthuber, Rechtsanwälte in Baden, wider die Gegnerin der gefährdeten Partei N* GmbH, *, vertreten durch Skribe Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen einstweiliger Verfügung, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Mitteilung der Gegnerin der gefährdeten Partei vom 17. Juni 2025 wird zurückgewiesen,

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

[1]           Mit Beschluss vom 27. 5. 2025 hat der Oberste Gerichtshof über den Revisionsrekurs der Gegnerin der gefährdeten Partei entschieden.

[2]           Mit Schriftsatz vom 17. 6. 2025 teilte die Gegnerin der gefährdeten Partei dem Obersten Gerichtshof mit, dass das Erstgericht die vom Rekursgericht am 13. 11. 2024 erlassene einstweilige Verfügung mit Beschluss vom 26. 5. 2025 aufgehoben hat.

[3]           Eine Mitteilung über die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung nach Entscheidung des Obersten Gerichtshofs ist prozessual nicht vorgesehen.

Textnummer

E145081

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2025:0090OB00007.25G.0717.000

Im RIS seit

04.08.2025

Zuletzt aktualisiert am

04.08.2025

Dokumentnummer

JJT_20250717_OGH0002_0090OB00007_25G0000_000