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Entscheidung 9 ObA 4/18f×

Entscheidung 9 ObA 4/18f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0021795 Rechtssatz 15.03.1989Zivilrecht
Die Stilllegung des Betriebs in der "toten Saison" rechtfertigt in der Regel die Aneinanderreihung einzelner auf bestimmte Zeit abgeschlossener Arbeitsverträge.
RS0021818 Rechtssatz 15.06.1988Zivilrecht
Im allgemeinen ist bereits bei einer einmaligen Verlängerung des Arbeitsvertrages die Frage der sachlichen Rechtfertigung aufzuwerfen; bei einer zweimaligen oder öfteren Verlängerung ist im Hinblick auf die durch die mehrfache Verlängerung verstärkte Erwart …
RS0021824 Rechtssatz 22.09.1953Zivilrecht
Der Abschluss von Kettenverträgen ist immer dann wie ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit zu behandeln, wenn nicht besondere wirtschaftliche oder soziale Gründe sie gerechtfertigt erscheinen lassen.
RS0028327 Rechtssatz 15.06.1988Zivilrecht
Kettenarbeitsverträge sind nur dann rechtmäßig, wenn die Aneinanderreihung einzelner auf bestimmte Zeit abgeschlossener Arbeitsverträge im Einzelfall durch besondere soziale oder wirtschaftliche Gründe gerechtfertigt ist. Für die Annahme eines besonderen - …
RS0043338 Rechtssatz 29.04.1954Zivilrecht
Der Grundsatz, dass bei Bekämpfung der rechtlichen Beurteilung die Gesetzmäßigkeit des Urteiles nach allen Richtungen zu prüfen ist, gilt dann nicht mehr, wenn ein Tatbestand (hier der des § 19 Abs 2 Z 10 MietG) von mehreren selbständigen rechtserzeugenden …
RS0105948 Rechtssatz 30.10.1996Zivilrecht
Die erste Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich zulässig. Aber bereits die erste Verlängerung auf bestimmte Zeit ist darauf zu prüfen, ob damit nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers die Bestimmungen des Kündigungsschutzes oder (auch) die ge …