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Entscheidung 9 ObA 5/87×

Entscheidung 9 ObA 5/87

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Geschäftszahl

9ObA5/87

Entscheidungsdatum

17.06.1987

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Josef Fellner und Mag.Karl Dirschmied als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Sieglinde S***, Gastwirtin, Stegersbach, Kastellstraße 4, vertreten durch Dr.Renü Hirschenhauser, Rechtsanwalt in Oberwart, wider die beklagte Partei Brigitte F***, Landwirtin, Litzelsdorf 82, vertreten durch Dr.Wolfgang Steflitsch, Rechtsanwalt in Oberwart, wegen S 41.525,-- s.A., infolge Revisionsrekurses der beklagten Partei gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Rekursgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 13.März 1987, GZ. 32 Ra 3/87-30, womit der Beschluß des Arbeitsgerichtes Oberwart vom 29.Oktober 1986, Gz. Cr 30/86-26, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

Spruch

Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.

Die Beklagte hat die Kosten ihres Rechtsmittels selbst zu tragen. Die Revisionsrekursbeantwortung der Klägerin wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten ihrer Eingabe selbst zu tragen.

Text

Begründung:

Rechtliche Beurteilung

Die Begründung des angefochtenen Beschlusses ist zutreffend (siehe auch Arb 10.192, römisch drei.Leitsatz, mwH); es reicht daher aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 48, ASGG). Die Anfechtung der Zulassung einer Klageänderung ist kein Fall eines zweiseitigen Rekurses im Sinn des Paragraph 521, a ZPO, so daß die dennoch erstattete Rekursbeantwortung unzulässig ist.

Die Kostenentscheidung ist in den Paragraphen 40, 50, 52, ZPO begründet.

Anmerkung

E11236

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:009OBA00005.87.0617.000

Dokumentnummer

JJT_19870617_OGH0002_009OBA00005_8700000_000

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