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Rechtssatz RS0000064

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0000064

Geschäftszahl

3Ob64/79

Entscheidungsdatum

13.06.1979

Rechtssatz

Wechselzahlungsaufträge sind gerichtliche Erkenntnisse mit Urteilsinhalt. Werden gegen einen Wechselzahlungsauftrag nicht rechtzeitig Einwendungen erhoben, so treten die Wirkungen der Rechtskraft mit allen ihren Folgen ein. Da die Rechtskraft prozeßualen Ursprunges ist, kann sie auch nur mit den durch die Prozeßordnung gewährten Mitteln beseitigt werden. Die österreichische Prozeßordnung hat die Unvereinbarkeit der Entscheidung nicht berücksichtigt und kein prozeßuales Mittel zur Beseitigung der Rechtskraft aus diesem Grunde geschaffen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 64/79
    Entscheidungstext OGH 13.06.1979 3 Ob 64/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0000064

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2011

Dokumentnummer

JJR_19790613_OGH0002_0030OB00064_7900000_001