Rechtssatz RS0000236
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0000236
Entscheidungsdatum
11.12.1973
Rechtssatz
Fehlen im Exekutionsantrag und in den erforderlichen Beweisurkunden die schlüssigen Behauptungen und der Nachweis für das Vorliegen eines im Inland nach dem anzuwendenden Recht gültigen Schiedsvertrages, so stellt dies einen inhaltlichen Mangel des Exekutionsantrages dar, der zu dessen Abweisung führen muß (§ 54 Abs 1 Z3 EO, Heller-Berger-Stix 4, 620 f).Fehlen im Exekutionsantrag und in den erforderlichen Beweisurkunden die schlüssigen Behauptungen und der Nachweis für das Vorliegen eines im Inland nach dem anzuwendenden Recht gültigen Schiedsvertrages, so stellt dies einen inhaltlichen Mangel des Exekutionsantrages dar, der zu dessen Abweisung führen muß (Paragraph 54, Absatz eins, Z3 EO, Heller-Berger-Stix 4, 620 f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0000236
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023
Dokumentnummer
JJR_19731211_OGH0002_0030OB00216_7300000_001