Rechtssatz RS0000330
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0000330
Entscheidungsdatum
15.04.1953
Rechtssatz
Auf das gesetzliche Pfandrecht des Rechtsanwaltes an der Kostenforderung ist nicht von Amts wegen Bedacht zu nehmen. Bei Bewilligung der Exekution durch Pfändung und Überweisung der Kostenforderung ist daher nur auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 EO zu achten.Auf das gesetzliche Pfandrecht des Rechtsanwaltes an der Kostenforderung ist nicht von Amts wegen Bedacht zu nehmen. Bei Bewilligung der Exekution durch Pfändung und Überweisung der Kostenforderung ist daher nur auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Paragraph 7, EO zu achten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0000330
Dokumentnummer
JJR_19530415_OGH0002_0020OB00261_5300000_001