Rechtssatz RS0000574
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0000574
Entscheidungsdatum
09.11.1972
Rechtssatz
Anträge auf Bewilligung weiterer Exekutionsmittel für den Fall der Erfolgslosigkeit der primär beantragten (Eventualantrag) enthalten ihrem Wesen nach zwei Begehren a) Entscheidung über das Exekutionsmittel im Falle der Abweisung des primär beantragten b) Entscheidung über das Exekutionsmittel, wenn der Vollzug eines primär beantragten und bewilligten Exekutionsmittels erfolglos verlaufen sollte.
Einer derartigen Bewilligung iS des zweiten Falles stehen die §§ 6, 14 und 63 EO entgegen.Einer derartigen Bewilligung iS des zweiten Falles stehen die Paragraphen 6, 14 und 63 EO entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0000574
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2023
Dokumentnummer
JJR_19721109_OGH0002_0030OB00125_7200000_003