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Rechtssatz RS0000594

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0000594

Geschäftszahl

3Ob88/90

Entscheidungsdatum

10.07.1991

Rechtssatz

Bei der Pfändung einer Forderung gegenüber der Bank aus einem Kontovertrag können die durch Paragraph 15, EO zu wahrenden öffentlichen Interessen schon durch die Pfändung beeinträchtigt sein, weil damit der Gemeinde die Verfügung über die angelegten Gelder entzogen wird und keineswegs klar ist, daß es sich um einen Vermögensbestandteil handelt, auf den nach Paragraph 15, EO Exekution geführt werden kann.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 88/90
    Entscheidungstext OGH 10.07.1991 3 Ob 88/90
    SZ 64/96

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0000594

Dokumentnummer

JJR_19910710_OGH0002_0030OB00088_9000000_002