Rechtssatz RS0000727
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0000727
Entscheidungsdatum
28.05.1974
Rechtssatz
Auch wenn ein Kaufmann unter einer nicht registrierten Firma oder eine Gesellschaft unter der Bezeichnung ihrer registrierten oder nicht registrierten Zweigniederlassung bzw Zweigstelle geklagt wird, ist der Kaufmann bzw die Gesellschaft selbst Partei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0000727
Dokumentnummer
JJR_19740528_OGH0002_0030OB00087_7400000_002