Rechtssatz RS0000830
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0000830
Geschäftszahl
1Ob588/54; 5Ob11/17d
Entscheidungsdatum
04.05.2017
Rechtssatz
Scheingeschäft - Exszindierung. Beim Scheingeschäft umfaßt der Schutz des gutgläubigen Dritten auch den Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 588/54
Entscheidungstext OGH 30.09.1954 1 Ob 588/54
JBl 1955,18
- 5 Ob 11/17d
Entscheidungstext OGH 04.05.2017 5 Ob 11/17d
Vgl auch; Beisatz: Beim Schutz des gutgläubigen Dritten iSd § 916 Abs 2 ABGB ist darauf abzustellen, dass der Dritte im Vertrauen auf ein Scheingeschäft Rechte erwirbt, also eine Vertrauensdisposition tatsächlich vorgenommen hat. Dem rechtsgeschäftlichen Erwerb von Rechten durch den Dritten ist ein solcher auf exekutivem Weg – etwa durch Pfändung und Überweisung der Forderung aus dem Scheingeschäft – gleichgestellt. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0000830
Zuletzt aktualisiert am
31.05.2017
Dokumentnummer
JJR_19540930_OGH0002_0010OB00588_5400000_001