Rechtssatz RS0000898
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0000898
Geschäftszahl
3Ob124/69; 7Ob563/79
Entscheidungsdatum
06.12.1979
Rechtssatz
Die Verurteilung zur Übergabe eines Unternehmens umfaßt als Zubehör alle Rechte, die mit diesem Unternehmen verbunden sind; eine besondere Anführung einzelner Teile des Zubehörs im Exekutionstitel wäre daher nur überflüssig und irreführend (vgl JBl 1951,164). vgl aber 5 Ob 166/72Die Verurteilung zur Übergabe eines Unternehmens umfaßt als Zubehör alle Rechte, die mit diesem Unternehmen verbunden sind; eine besondere Anführung einzelner Teile des Zubehörs im Exekutionstitel wäre daher nur überflüssig und irreführend vergleiche JBl 1951,164). vergleiche aber 5 Ob 166/72
Entscheidungstexte
- 3 Ob 124/69
Entscheidungstext OGH 26.11.1969 3 Ob 124/69
MietSlg 21905
- 7 Ob 563/79
Entscheidungstext OGH 06.12.1979 7 Ob 563/79
Beisatz: Mietrechte an den Geschäftsräumlichkeiten (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0000898
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011
Dokumentnummer
JJR_19691126_OGH0002_0030OB00124_6900000_001