Rechtssatz RS0000934
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0000934
Entscheidungsdatum
03.10.1972
Rechtssatz
Bei einem Anspruch auf Herausgabe oder Rückstellung eines Unternehmens müssen im Titel das Unternehmen und alles was dazu gehört, genau angegeben oder aus dem Titel sonst zu entnehmen sein. (vgl aber 3 Ob 124/69 ua)Bei einem Anspruch auf Herausgabe oder Rückstellung eines Unternehmens müssen im Titel das Unternehmen und alles was dazu gehört, genau angegeben oder aus dem Titel sonst zu entnehmen sein. vergleiche aber 3 Ob 124/69 ua)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0000934
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011
Dokumentnummer
JJR_19721003_OGH0002_0050OB00166_7200000_001