Rechtssatz RS0000950
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0000950
Entscheidungsdatum
28.01.1964
Rechtssatz
Gegenstand, Art, Umfang und Zeit der geschuldeten Leistung sind, wenn der Anspruch die gerichtliche Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft zum Zwecke der Auseinandersetzung im Sinne des " 352 EO betrifft, im Exekutionstitel hinreichend klargestellt, wenn dieser auf gerichtliche Feilbietung (Versteigerung) der gemeinschaftlichen Liegenschaft lautet. Die Anführung der Anteile ist nicht erforderlich, weil sich diese aus dem Grundbuch ergeben und daher im Exekutionstitel nicht festgelegt werden müssen. Notwendig ist lediglich der Ausspruch, ob die Teilung körperlich oder durch Versteigerung zu erfolgen hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0000950
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011
Dokumentnummer
JJR_19640128_OGH0002_0030OB00003_6400000_001