Rechtssatz RS0000986
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0000986
Entscheidungsdatum
18.12.1985
Rechtssatz
Ist strittig, ob ein behauptetes Vermächtnis ein Recht ist, das die bewilligte Räumung einer Wohnung nach § 37 EO unzulässig machen würde, ist das Berufungsgericht nicht an die Bewertungsvorschriften des § 58 JN gebunden.Ist strittig, ob ein behauptetes Vermächtnis ein Recht ist, das die bewilligte Räumung einer Wohnung nach Paragraph 37, EO unzulässig machen würde, ist das Berufungsgericht nicht an die Bewertungsvorschriften des Paragraph 58, JN gebunden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0000986
Dokumentnummer
JJR_19851218_OGH0002_0030OB00087_8500000_003