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Rechtssatz RS0001120

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0001120

Geschäftszahl

3Ob50/92

Entscheidungsdatum

26.08.1992

Rechtssatz

Ist nur ein Teil eines Rechtsgeschäftes zum Schein abgeschlossen und der übrige Teil wirklich gewollt, so ist eine Exekution, die auf Grund des über das Rechtsgeschäft errichteten Exekutionstitels geführt wird, nur unzulässig, soweit das Rechtsgeschäft zum Schein abgeschlossen wurde, es sei denn, daß auch hiezu ein abweichender Will der Parteien erwiesen ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 50/92
    Entscheidungstext OGH 26.08.1992 3 Ob 50/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0001120

Dokumentnummer

JJR_19920826_OGH0002_0030OB00050_9200000_003