Rechtssatz RS0001359
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0001359
Entscheidungsdatum
19.06.1973
Rechtssatz
Ungeachtet der Rechtskraft der Exekutionsbewilligung hat das Bewilligungsgericht im Hinblick auf die zwingende Natur von im öffentlichen Recht begründeten Exekutionsbeschränkungen die auf das Pensionseinkommen des Verpflichteten geführte Exekution iS des § 5 Abs 2 LPfG von Amts wegen nach §§ 41 Abs 1, 39 Abs 1 Z 2 EO einzuschränken.Ungeachtet der Rechtskraft der Exekutionsbewilligung hat das Bewilligungsgericht im Hinblick auf die zwingende Natur von im öffentlichen Recht begründeten Exekutionsbeschränkungen die auf das Pensionseinkommen des Verpflichteten geführte Exekution iS des Paragraph 5, Absatz 2, LPfG von Amts wegen nach Paragraphen 41, Absatz eins, 39, Absatz eins, Ziffer 2, EO einzuschränken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0001359
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2012
Dokumentnummer
JJR_19730619_OGH0002_0030OB00106_7300000_001