Rechtssatz RS0001463
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0001463
Entscheidungsdatum
12.01.1973
Rechtssatz
Nach § 7 Abs 2 EO kann die Vollstreckbarkeit eines Anspruches nur vom Eintritt (Nichteintritt) einer bestimmten Tatsache abhängig gemacht werden, nicht aber auch davon, daß diese in einem Titel näher bezeichneten Weise rechtlich qualifizierbar ist (Heller-Berger-Stix, KommzEO 196).Nach Paragraph 7, Absatz 2, EO kann die Vollstreckbarkeit eines Anspruches nur vom Eintritt (Nichteintritt) einer bestimmten Tatsache abhängig gemacht werden, nicht aber auch davon, daß diese in einem Titel näher bezeichneten Weise rechtlich qualifizierbar ist (Heller-Berger-Stix, KommzEO 196).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0001463
Dokumentnummer
JJR_19730112_OGH0002_0030OB00154_7200000_001