Rechtssatz RS0001549
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0001549
Entscheidungsdatum
12.10.1983
Rechtssatz
Der Wahrscheinlichkeitsgrad des Erfolges des Widerspruches gegen die EB auf Grund eines ausländischen Exekutionstitels ist jedoch für die Höhe der Sicherheitsleistung nur mittelbar, und zwar insofern von Bedeutung, als bei einem geringen Wahrscheinlichkeitsgrad eine kürzere Dauer des Widerspruchsverfahrens und damit eine kürzere Dauer der Aufschiebung angenommen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0001549
Dokumentnummer
JJR_19831012_OGH0002_0030OB00148_8300000_001