Rechtssatz RS0001844
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0001844
Entscheidungsdatum
21.02.1978
Rechtssatz
Die "Aufzehrung" eines Exekutionstitels durch die Schaffung eines neuen Titels berührt den Anspruch nicht. Es wird lediglich der alte Exekutionstitel unwirksam. Die Oppositionsklage ist somit kein geeigneter Rechtsbehelf zur Bekämpfung einer Exekution bloß mit der Begründung, daß der der Exekution zugrundeliegende Titel unwirksam geworden sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0001844
Dokumentnummer
JJR_19780221_OGH0002_0030OB00011_7800000_001