Rechtssatz RS0001912
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0001912
Entscheidungsdatum
29.04.1992
Rechtssatz
Auch wenn die Bewilligung einer Zwangsversteigerung beantragt wird, die zum Beitritt zu einem anhängigen Versteigerungsverfahren führt, muß der Exekutionsantrag den im § 54 EO festgelegten Erfordernissen entsprechen und die Exekutionsbewilligung die gemäß § 63 EO erforderlichen Angaben enthalten. Nicht erforderlich ist hingegen, daß ausdrücklich die Bewilligung des Beitritts beantragt wird.Auch wenn die Bewilligung einer Zwangsversteigerung beantragt wird, die zum Beitritt zu einem anhängigen Versteigerungsverfahren führt, muß der Exekutionsantrag den im Paragraph 54, EO festgelegten Erfordernissen entsprechen und die Exekutionsbewilligung die gemäß Paragraph 63, EO erforderlichen Angaben enthalten. Nicht erforderlich ist hingegen, daß ausdrücklich die Bewilligung des Beitritts beantragt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0001912
Dokumentnummer
JJR_19920429_OGH0002_0030OB00049_9200000_001