Rechtssatz RS0001980
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0001980
Geschäftszahl
3Ob456/60; 8Ob213/99b
Entscheidungsdatum
23.11.2000
Rechtssatz
Im Verfahren nach § 35 EO kann auf das Grundgeschäft, das der Hingabe eines Blankoakzepts zugrundelag, nicht mehr zurückgegriffen werden. Es können Einwendungen, die im Wechselverfahren unterlassen wurden, nicht nachgeholt werden.Im Verfahren nach Paragraph 35, EO kann auf das Grundgeschäft, das der Hingabe eines Blankoakzepts zugrundelag, nicht mehr zurückgegriffen werden. Es können Einwendungen, die im Wechselverfahren unterlassen wurden, nicht nachgeholt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0001980
Dokumentnummer
JJR_19610118_OGH0002_0030OB00456_6000000_001