Rechtssatz RS0002167
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0002167
Entscheidungsdatum
01.04.1992
Rechtssatz
Die Kosten eines Abwesenheitskurators, der in einem Zwangsversteigerungsverfahren für denjenigen eingeschritten ist, zu dessen Gunsten auf der Liegenschaft ein Bestandrecht einverleibt ist, sind vom Betreibenden der diese Kuratorkosten beglichen hat, gegenüber dem bücherlichen Bestandnehmer nicht im Exekutionsverfahren selbst, sondern vielmehr auf dem Rechtsweg geltend zu machen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0002167
Dokumentnummer
JJR_19920401_OGH0002_0010OB00546_9200000_001