Rechtssatz RS0002200
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0002200
Entscheidungsdatum
12.01.1973
Rechtssatz
Rechtsschutzinteresse des Verpflichteten an der Bekämpfung des Meistbotsverteilungsbeschlusses, wenn er im Umfang seines Widerspruchsrechtes (§ 213 EO) die Zuweisung an einen Gläubiger mit der Behauptung bekämpft, daß ein Gläubiger mit besserem Recht zum Zuge kommen soll.Rechtsschutzinteresse des Verpflichteten an der Bekämpfung des Meistbotsverteilungsbeschlusses, wenn er im Umfang seines Widerspruchsrechtes (Paragraph 213, EO) die Zuweisung an einen Gläubiger mit der Behauptung bekämpft, daß ein Gläubiger mit besserem Recht zum Zuge kommen soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0002200
Zuletzt aktualisiert am
29.05.2012
Dokumentnummer
JJR_19730112_OGH0002_0030OB00151_7200000_001