Rechtssatz RS0002268
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0002268
Entscheidungsdatum
25.06.1980
Rechtssatz
Wird dem Drittschuldner zu Unrecht ein in § 301 Abs 1 EO nicht angeführter Auftrag erteilt, so hat der Drittschuldner ein Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung des gesetzwidrig erteilten Auftrages.Wird dem Drittschuldner zu Unrecht ein in Paragraph 301, Absatz eins, EO nicht angeführter Auftrag erteilt, so hat der Drittschuldner ein Rechtsschutzinteresse an der Aufhebung des gesetzwidrig erteilten Auftrages.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0002268
Dokumentnummer
JJR_19800625_OGH0002_0030OB00063_8000000_001