Rechtssatz RS0002345
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0002345
Entscheidungsdatum
30.09.1969
Norm
EO §79
ZPO §577
Genfer Protokoll über die Schiedsklauseln
Genfer Abkommen über die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
Rechtssatz
Ein Schiedsspruch, der auf Grund einer Vereinbarung zwischen einem österreichischen und einem britischen Unternehmen von einem englischen Schiesgericht gefällt werden soll, ist auch in Österreich vollstreckbar.
Schlagworte
Internationale Abkommen; Mehrseitige Abkommen
Genfer Protokoll über die Schiedsklauseln (BGBl 1928/57); Genfer
Abkommen betreffend die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche
(BGBl 1930/343)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0002345
Dokumentnummer
JJR_19690930_OGH0002_0040OB00331_6900000_001