Rechtssatz RS0002454
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0002454
Entscheidungsdatum
09.03.1983
Rechtssatz
Die Überprüfung durch den OGH infolge des ao Revisionsrekurses hat sich auf die Frage der Einleitung der Exekution zu beschränken. Nur in diesem Umfange rechtfertigt die Besonderheit, daß der Exekutionstitel im Ausland zustande gekommen ist, die Ausnahme von dem sonst geltenden Grundsatz, daß der Revisionsrekurs gegen die voll bestätigende Rekursentscheidung unstatthaft ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0002454
Dokumentnummer
JJR_19830309_OGH0002_0030OB00033_8300000_003