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Rechtssatz RS0002479

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0002479

Geschäftszahl

3Ob62/81

Entscheidungsdatum

09.12.1981

Norm

ArbGerG §3
EO §83 Abs3
Deusch-Österreichischer Vollstreckungsvertrag Art5 und 7

Rechtssatz

Rechtsstreitigkeiten aus Anlaß eines im Ausland begründeten privatrechtlichen Dienstverhältnisses eines Österreichers mit oder ohne Wohnsitz in Österreich aus einer Beschäftigung eines Österreichers im Ausland (hier: BRD) fallen nicht ausschließlich in die Zuständigkeit eines österreichischen Gerichtes (Arbeitsgerichtes). Dem ausländischen Exekutionstitel kann nicht Anerkennung in Österreich mit der Begründung versagt werden, die betriebene Forderung hätte nach österreichischem Recht in Österreich eingeklagt werden müssen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 62/81
    Entscheidungstext OGH 09.12.1981 3 Ob 62/81
    Arb 10067

Schlagworte

Internationale Abkommen, Zweiseitige Abkommen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, Vergleichen und öffentlichen Urkunden in Zivil- und Handelssachen (BGBl 1960/105)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0002479

Dokumentnummer

JJR_19811209_OGH0002_0030OB00062_8100000_001