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Rechtssatz RS0002566

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0002566

Geschäftszahl

7Ob225/71

Entscheidungsdatum

19.01.1972

Rechtssatz

Wurden dem Gegner der gefährtete Partei die dem Antrag der gefährtete Partei teilweise stattgebende einstweilig Verfügung des Erstgerichtes und die dem Rekurs der gefährtete Partei gegen den abweisenden Teil der erstgerichtlichen Entscheidung stattgebende Rekursentscheidung erst anläßlich des Vollzuges der einstweiligen Verfügung zugestellt und erhob der Gegner der gefährtete Partei zugleich Rekurs gegen die erstinstanzliche und Revisionsrekurs gegen die zweitinstanzliche Entscheidung, so hat zuerst das Rekursgericht über den Rekurs zu entscheiden (Diese Rechtsansicht ergibt sich implicite aus dem Auftrag des OGH an das Rekursgericht).

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 225/71
    Entscheidungstext OGH 19.01.1972 7 Ob 225/71

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0002566

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.03.2013

Dokumentnummer

JJR_19720119_OGH0002_0070OB00225_7100000_001