Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0002756×

Rechtssatz RS0002756

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0002756

Geschäftszahl

3Ob100/84

Entscheidungsdatum

24.04.1985

Rechtssatz

Ob bloß auf die Liegenschaft geführte Zwangsverwaltung ein auf der Liegenschaft betriebenes Unternehmen einbezieht, hängt vor allem davon ab, ob die Liegenschaft dem Betrieb gewidmet ist. Wird das Unternehmen nur zufällig an der Liegenschaft oder von dieser aus als Standort betrieben, bleibt es ein selbständiges Exekutionsobjekt. Erfaßt die Zwangsverwaltung den Betrieb, dem die Liegenschaft gewidmet ist, ist die Zwangsverwaltung erforderlichenfalls der zuständigen Verwaltungsbehörde anzuzeigen und bezüglich des Unternehmens genehmigen zu lassen. Eine dem Verpflichteten verliehene Konzession unterliegt der Zwangsverwaltung. Nur wenn die Liegenschaft zur Gänze dem Betrieb des Unternehmens gewidmet ist, sind die Erträgnisse zusammenzufassen und einheitlich zu verteilen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 100/84
    Entscheidungstext OGH 24.04.1985 3 Ob 100/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0002756

Dokumentnummer

JJR_19850424_OGH0002_0030OB00100_8400000_001