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Rechtssatz RS0002758

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0002758

Geschäftszahl

3Ob139/83 (3Ob140/83)

Entscheidungsdatum

25.01.1984

Rechtssatz

Ein Beitritt ist auch nach Bewilligung der Wiederversteigerung zulässig, und zwar auch dann, wenn man in der Wiederversteigerung ein Versteigerungsverfahren besonderer Art erblickt, das sich nicht allein gegen den Verpflichteten richtet, sondern auch Elemente einer Exekution gegen den säumigen Ersteher enthält. Der später hinzukommende Gläubiger muß das Verfahren allerdings gemäß Paragraph 139, Absatz 2, EO in der Lage annehmen, in der es sich zur Zeit seines Beitrittes befindet.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 139/83
    Entscheidungstext OGH 25.01.1984 3 Ob 139/83
    SZ 57/21

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0002758

Dokumentnummer

JJR_19840125_OGH0002_0030OB00139_8300000_001