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Rechtssatz RS0002771

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0002771

Geschäftszahl

3Ob59/84

Entscheidungsdatum

04.07.1984

Rechtssatz

Wenn eine Liegenschaft versteigert wird, in der im Grundbuch ein Ausgedinge einverleibt ist und der Ersteher die dingliche Last ohne Anrechnung auf das Meistbot übernimmt, wurde die Belastung mit dem Ausgedinge schon bei Ermittlung des Schätzwertes berücksichtigt (Paragraph 144, Absatz 2, EO). Die Last bleibt auch nach dem Zuschlag im vollen Umfange aufrecht und der Ersteher hat ab dem Zuschlagstag das Ausgedinge in voller Höhe neben dem Meistbot und zusätzlich zu diesem zu erfüllen. Es ist ausschließlich sein Risiko, wie hoch diese Ausgedingsleistungen in Zukunft sein werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 59/84
    Entscheidungstext OGH 04.07.1984 3 Ob 59/84
    JBl 1985,300 = SZ 57/127

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0002771

Im RIS seit

04.07.1984

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2024

Dokumentnummer

JJR_19840704_OGH0002_0030OB00059_8400000_002