Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0002793×

Rechtssatz RS0002793

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0002793

Geschäftszahl

1Ob757/78; 1Ob772/83; 8Ob618/84; 2Ob558/90; 3Ob4/05t

Entscheidungsdatum

27.04.2005

Rechtssatz

Die Versteigerungsbedingungen legen jene Bedingungen fest, unter denen der Verkauf des Versteigerungsobjektes erfolgt. Sie entsprechen den Punkten eines Kaufvertrages bei der freiwilligen Veräußerung und legen den Inhalt des vom Gericht abzuschließenden publizistischen Verkaufsgeschäftes fest, denen sich der Ersteher gemäß Paragraph 194, Absatz 3, EO unterwirft.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 757/78
    Entscheidungstext OGH 31.01.1979 1 Ob 757/78
    Veröff: SZ 52/13
  • 1 Ob 772/83
    Entscheidungstext OGH 04.04.1984 1 Ob 772/83
    nur: Die Versteigerungsbedingungen legen jene Bedingungen fest, unter denen der Verkauf des Versteigerungsobjektes erfolgt. Sie entsprechen den Punkten eines Kaufvertrages bei der freiwilligen Veräußerung. (T1)
  • 8 Ob 618/84
    Entscheidungstext OGH 25.01.1985 8 Ob 618/84
    nur T1
  • 2 Ob 558/90
    Entscheidungstext OGH 26.09.1990 2 Ob 558/90
    Veröff: SZ 63/163
  • 3 Ob 4/05t
    Entscheidungstext OGH 27.04.2005 3 Ob 4/05t
    Vgl auch; Beisatz: Auch wenn § 194 Abs 3 EO durch die EO-Novelle 2000 beseitigt wurde und nunmehr grundsätzlich die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen oder die davon nach § 146 Abs 1 EO abweichend festgelegten der Versteigerung zugrunde liegen, legen auch sie die dem Ersteher durch den Zuschlag erwachsenden Rechte und Pflichten fest. Dem Ersteher steht es eben frei, ob er sich an der Versteigerung beteiligt und mitbietet oder nicht. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0002793

Dokumentnummer

JJR_19790131_OGH0002_0010OB00757_7800000_001