Rechtssatz RS0002803
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0002803
Geschäftszahl
3Ob420/28; 3Ob57/87 (3Ob58/87)
Entscheidungsdatum
17.06.1987
Rechtssatz
Der Ersteher eines Liegenschaftsanteiles kann auf Grund des Zuschlages die Entfernung des Verpflichteten aus der Wohnung auf der Liegenschaft, deren Anteil versteigert wurde, nicht begehren, wenn dieser die Wohnung auf Grund seines früheren Miteigentumsrechtes und einer Vereinbarung mit dem aneren Miteigentümer innehat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0002803
Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012
Dokumentnummer
JJR_19280530_OGH0002_0030OB00420_2800000_001