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Rechtssatz RS0002847

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0002847

Geschäftszahl

6Ob601/82

Entscheidungsdatum

07.06.1984

Rechtssatz

Dem Ersteher ist lediglich ein schutzwürdiges Interesse an einer klaren Umschreibung der in das Austauschverhältnis zu setzenden gegenseitigen Leistungen in den Versteigerungsbedingungen zuzubilligen. Er hat keinen Anspruch auf einen Zuschlag zu einem objektiv gerechtfertigten Meistbot. Das Gesetz kennt ein geringes Gebot, aber kein höchstes Gebot. Der spätere Ersteher hat als Kauflustiger keinen Anspruch auf die in Zwangsversteigerung gezogene Liegenschaft, er hat nur einen im Verfahrensrecht begründeten Anspruch nicht ungünstiger behandelt zu werden als andere Kauflustige.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 601/82
    Entscheidungstext OGH 07.06.1984 6 Ob 601/82
    SZ 57/105 (dazu Nowotny, JBl 1987,282)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0002847

Dokumentnummer

JJR_19840607_OGH0002_0060OB00601_8200000_005