Rechtssatz RS0002897
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0002897
Entscheidungsdatum
07.06.1977
Rechtssatz
Unter Deckungskapital wird jenes Kapital verstanden, welches erforderlich ist, um pfandrechtlich sichergestellte Ansprüche auf Renten (und andere in der genannten Gesetzesstelle angeführte wiederkehrende Zahlungen) aus seinen Zinsen zu berichtigen, während unter "Entschädigungsanspruch" jener Anspruch zu verstehen ist, den der dinglich Berechtigte bei den in § 211 Abs 1 EO angeführten Rechten durch Anmeldung geltend machen kann.Unter Deckungskapital wird jenes Kapital verstanden, welches erforderlich ist, um pfandrechtlich sichergestellte Ansprüche auf Renten (und andere in der genannten Gesetzesstelle angeführte wiederkehrende Zahlungen) aus seinen Zinsen zu berichtigen, während unter "Entschädigungsanspruch" jener Anspruch zu verstehen ist, den der dinglich Berechtigte bei den in Paragraph 211, Absatz eins, EO angeführten Rechten durch Anmeldung geltend machen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0002897
Dokumentnummer
JJR_19770607_OGH0002_0030OB00060_7700000_001