Rechtssatz RS0002951
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0002951
Entscheidungsdatum
23.02.1983
Rechtssatz
Unterbleibt eine Anmeldung iSd § 170 Z 5 EO, tritt mit Erteilung des Zuschlages die Präklusionswirkung nach dieser Gesetzesstelle ein. Der Zeitpunkt der Rechtskraft des Zuschlages ist unmaßgeblich. Nur wenn der Zuschlag rechtskräftig aufgehoben oder die Wiederversteigerung rechtkräftig bewilligt wird, entfällt auch die Präklusionswirkung.Unterbleibt eine Anmeldung iSd Paragraph 170, Ziffer 5, EO, tritt mit Erteilung des Zuschlages die Präklusionswirkung nach dieser Gesetzesstelle ein. Der Zeitpunkt der Rechtskraft des Zuschlages ist unmaßgeblich. Nur wenn der Zuschlag rechtskräftig aufgehoben oder die Wiederversteigerung rechtkräftig bewilligt wird, entfällt auch die Präklusionswirkung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0002951
Dokumentnummer
JJR_19830223_OGH0002_0010OB00771_8200000_002