Rechtssatz RS0002960
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0002960
Entscheidungsdatum
02.09.1975
Rechtssatz
Bei der Verhandlung über den Übernahmsantrag ist lediglich festzustellen, ob die Ansprüche der auf das Meistbot gewiesenen Personen im Übernahmspreis volle Deckung finden. Es ist jedoch nicht zu prüfen, ob dies auch bei einer Versteigerung der Fall wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0002960
Dokumentnummer
JJR_19750902_OGH0002_0030OB00178_7500000_001