Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0003011×

Rechtssatz RS0003011

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0003011

Geschäftszahl

3Ob156/76

Entscheidungsdatum

12.11.1976

Rechtssatz

Unter Meistbotverteilung ist der zur Befriedigung des betreibenden Gläubigers und der sonst auf das Meistbot gewiesenen Personen führende Akt zu verstehen. Das Meistbot als Bestandteil der Verteilungsmasse ist im Verteilungsbeschluß bloß anzuführen; über eine Herabsetzung des im Beschluß über die Erteilung des Zuschlages festgelegten Meistbotes kann hingegen nicht im Verteilungsbeschluß entschieden werden, weil zur Verteilung erst geschritten werden kann, wenn die Verteilungsmasse endgültig feststeht.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 156/76
    Entscheidungstext OGH 12.11.1976 3 Ob 156/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0003011

Dokumentnummer

JJR_19761112_OGH0002_0030OB00156_7600000_002