Rechtssatz RS0003047
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003047
Geschäftszahl
3Ob42/72; 3Ob231/75
Entscheidungsdatum
16.12.1975
Rechtssatz
Das Verhandlungsprotokoll muß die Grundzüge der Verteilung wiedergeben. Es sind also vom Gericht nicht bloß Anmeldungen und gegebenfalls Widersprüche gegen angemeldete Ansprüche zu protokollieren, sondern alle Ansprüche, ob sie von Amts wegen oder auf Anmelden zu berücksichtigen sind, zu behandeln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0003047
Dokumentnummer
JJR_19721005_OGH0002_0030OB00042_7200000_001