Rechtssatz RS0003052
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003052
Entscheidungsdatum
04.07.1984
Rechtssatz
Es muß dem Höchstbetraghypothekar, dessen Pfandrecht simultan auf mehreren Liegenschaften haftet, die Befugnis eingeräumt werden, unverhältnismäßige Deckung schon dann zu verlangen, wenn die besicherten Forderungen noch nicht entstanden - nicht gehörig bescheinigt - sind, etwa weil die anderen Liegenschaften ihm nicht ausreichende Deckung bei verhältnismäßiger Befriedigung zu bieten scheinen oder, weil es sich bei den weiteren Pfandrechten nur um eine Besicherung durch Bürgen handelt bzw. handeln kann und der Gläubiger daher volle Deckung vom Hauptschuldner zu erlangen sucht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0003052
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012
Dokumentnummer
JJR_19840704_OGH0002_0030OB00007_8400000_001