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Rechtssatz RS0003052

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0003052

Geschäftszahl

3Ob7/84

Entscheidungsdatum

04.07.1984

Rechtssatz

Es muß dem Höchstbetraghypothekar, dessen Pfandrecht simultan auf mehreren Liegenschaften haftet, die Befugnis eingeräumt werden, unverhältnismäßige Deckung schon dann zu verlangen, wenn die besicherten Forderungen noch nicht entstanden - nicht gehörig bescheinigt - sind, etwa weil die anderen Liegenschaften ihm nicht ausreichende Deckung bei verhältnismäßiger Befriedigung zu bieten scheinen oder, weil es sich bei den weiteren Pfandrechten nur um eine Besicherung durch Bürgen handelt bzw. handeln kann und der Gläubiger daher volle Deckung vom Hauptschuldner zu erlangen sucht.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 7/84
    Entscheidungstext OGH 04.07.1984 3 Ob 7/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0003052

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2012

Dokumentnummer

JJR_19840704_OGH0002_0030OB00007_8400000_001