Rechtssatz RS0003089
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003089
Entscheidungsdatum
12.09.1978
Rechtssatz
Die Grundfläche, auf welcher ein Haus steht, einschließlich der an das Haus unmittelbar angrenzenden und ihm dienenden Fläche kann nicht als gesondertes "Grundstück" iSd § 151 Abs 1 EO angesehen werden.Die Grundfläche, auf welcher ein Haus steht, einschließlich der an das Haus unmittelbar angrenzenden und ihm dienenden Fläche kann nicht als gesondertes "Grundstück" iSd Paragraph 151, Absatz eins, EO angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0003089
Dokumentnummer
JJR_19780912_OGH0002_0030OB00133_7800000_001