Rechtssatz RS0003159
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003159
Geschäftszahl
1Ob225/26; 3Ob2/83
Entscheidungsdatum
09.03.1983
Rechtssatz
Der Ersteher ist zum Antrage auf Einstellung der Wiederversteigerung nicht, wohl aber zur Beschwerde dagegen berechtigt, daß die Wiederversteigerung trotz einem Einstellungsantrage eines hiezu berechtigten Beteiligten fortgesetzt wird. Eine Einstellung des Wiederversteigerungsverfahrens darf nur mit Zustimmung aller Meistbotsbeteiligten geschehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0003159
Dokumentnummer
JJR_19260320_OGH0002_0010OB00225_2600000_001