Rechtssatz RS0003342
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003342
Entscheidungsdatum
17.12.1986
Rechtssatz
Auf Änderungen der Sachlage nach Fassung des Verteilungsbeschlusses könnte ausnahmsweise nur dann eingegangen werden, wenn alle Beteiligten einer geänderten Ausführung des Verteilungsbeschlusses ausdrücklich zustimmen (vgl RZ 1937,424).Auf Änderungen der Sachlage nach Fassung des Verteilungsbeschlusses könnte ausnahmsweise nur dann eingegangen werden, wenn alle Beteiligten einer geänderten Ausführung des Verteilungsbeschlusses ausdrücklich zustimmen vergleiche RZ 1937,424).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0003342
Dokumentnummer
JJR_19861217_OGH0002_0030OB00097_8600000_002