Rechtssatz RS0003421
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003421
Geschäftszahl
3Ob108/86 (3Ob109/86)
Entscheidungsdatum
10.12.1986
Rechtssatz
Der an die Stelle des Vorerben tretende Masseverwalter ist zur Widerspruchsklage nach § 232 EO aktiv legitimiert, wenn ein Teil des Meistbots zugunsten des Nacherben frei werden kann, da ihm das Recht auf die Erträgnisse dieses Teiles des Meistbotes zusteht.Der an die Stelle des Vorerben tretende Masseverwalter ist zur Widerspruchsklage nach Paragraph 232, EO aktiv legitimiert, wenn ein Teil des Meistbots zugunsten des Nacherben frei werden kann, da ihm das Recht auf die Erträgnisse dieses Teiles des Meistbotes zusteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0003421
Dokumentnummer
JJR_19861210_OGH0002_0030OB00108_8600000_002