Rechtssatz RS0003432
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003432
Geschäftszahl
3Ob1090/90 (3Ob1091/90)
Entscheidungsdatum
19.12.1990
Rechtssatz
Im Urteil nach § 233 Abs1 EO ist die Entscheidung über den Widerspruch selbst mit Berufung und Revision anfechtbar, die hievon zu trennende, einen eigenen Entscheidungsgegenstand bildende neuerliche Verteilung der Masse jedoch nur mit Rekurs und Revisionsrekurs.Im Urteil nach Paragraph 233, Abs1 EO ist die Entscheidung über den Widerspruch selbst mit Berufung und Revision anfechtbar, die hievon zu trennende, einen eigenen Entscheidungsgegenstand bildende neuerliche Verteilung der Masse jedoch nur mit Rekurs und Revisionsrekurs.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0003432
Dokumentnummer
JJR_19901219_OGH0002_0030OB01090_9000000_001