Rechtssatz RS0003517
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003517
Entscheidungsdatum
08.09.1982
Rechtssatz
Plattenspieler und Tonbandgerät sind unpfändbar nur nach § 251 Z 6 EO, wenn der verpflichtete Berufsmusiker eine Band als selbständiger Unternehmer oder im Rahmen eines Gesellschaftsverhältnisses betreibt.Plattenspieler und Tonbandgerät sind unpfändbar nur nach Paragraph 251, Ziffer 6, EO, wenn der verpflichtete Berufsmusiker eine Band als selbständiger Unternehmer oder im Rahmen eines Gesellschaftsverhältnisses betreibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0003517
Dokumentnummer
JJR_19820908_OGH0002_0030OB00107_8200000_001