Rechtssatz RS0003578
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003578
Entscheidungsdatum
11.11.1970
Rechtssatz
Auch im Falle einer Höchstbetragshypothek sind die in § 216 Abs 2 EO angeführten Kosten jedenfalls bis zum eingetragenen Höchstbetrag im entsprechenden Rang zuzuweisen.Auch im Falle einer Höchstbetragshypothek sind die in Paragraph 216, Absatz 2, EO angeführten Kosten jedenfalls bis zum eingetragenen Höchstbetrag im entsprechenden Rang zuzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0003578
Dokumentnummer
JJR_19701111_OGH0002_0030OB00129_7000000_001