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Rechtssatz RS0003754

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0003754

Geschäftszahl

3Ob59/84

Entscheidungsdatum

04.07.1984

Rechtssatz

Wenn eine Liegenschaft versteigert wird, in der im Grundbuch ein Ausgedinge einverleibt ist und der Ersteher die dingliche Last in Anrechnung auf das Meistbot übernimmt, bleibt die dingliche Last auch in diesem Fall trotz des Zuschlags als solche aufrecht, der Ersteher kann aber zumindest nach der grundsächlichen Konstruktion des Gesetzes bei seinem Anbot die Last unberücksichtigt lassen, denn das Meistbot ist hier das Entgelt für die lastenfreie Liegenschaft und der Ersteher wird für die Übernahme der Last aus dem Meistbot entschädigt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 59/84
    Entscheidungstext OGH 04.07.1984 3 Ob 59/84
    JBl 1985,301 = SZ 57/127

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0003754

Im RIS seit

04.07.1984

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2024

Dokumentnummer

JJR_19840704_OGH0002_0030OB00059_8400000_005