Rechtssatz RS0003776
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003776
Entscheidungsdatum
04.07.1984
Rechtssatz
Der Fall, was zu geschehen hat, wenn die Zinsen aus dem zinstragend angelegten Deckungskapital eines Tages nicht mehr ausreichen, um die laufenden Forderungen des Ausgedingsberechtigten zu erfüllen, aber der ebenso denkbare Fall, was zu geschehen hat, wenn diese Zinsen plötzlich höher als das Erfordernis zur Deckung des Ausgedinges sind, ist im Gesetz nicht geregelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0003776
Zuletzt aktualisiert am
02.05.2024
Dokumentnummer
JJR_19840704_OGH0002_0030OB00059_8400000_010