Rechtssatz RS0003997
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0003997
Entscheidungsdatum
09.10.1973
Rechtssatz
Maßgebend dafür, ob ein Auftrag zur Erklärung nach § 301 EO vorliegt, ist ausschließlich dessen Inhalt maßgebend. Die Zulässigkeit des Rekurses wird daher nicht dadurch ausgeschlossen, daß sich das Gericht bei Erteilung des Auftrages zu Unrecht auf § 301 EO beruft.Maßgebend dafür, ob ein Auftrag zur Erklärung nach Paragraph 301, EO vorliegt, ist ausschließlich dessen Inhalt maßgebend. Die Zulässigkeit des Rekurses wird daher nicht dadurch ausgeschlossen, daß sich das Gericht bei Erteilung des Auftrages zu Unrecht auf Paragraph 301, EO beruft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0003997
Dokumentnummer
JJR_19731009_OGH0002_0030OB00123_7300000_001